Sonnenlicht fällt durch die Baumkronen eines ruhigen Waldes

Unsere Leistungen – kompetent, einfühlsam und verlässlich

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) richtet sich an schwerstkranke Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung, die in ihrer vertrauten Umgebung – zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung – umfassend medizinisch und pflegerisch versorgt werden möchten.

  • 01

    Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit

    Für Patientinnen und Patienten in unserer Versorgung sind wir ärztlich und pflegerisch rund um die Uhr erreichbar. So ist auch nachts und am Wochenende jemand da, der die Situation kennt.

  • 02

    Schmerz- und Symptomlinderung

    Im Mittelpunkt steht die Linderung belastender Beschwerden: Schmerzen, Atemnot, Angst, Übelkeit und Unruhe werden gezielt behandelt, damit Lebensqualität so weit wie möglich erhalten bleibt.

  • 03

    Koordination der Versorgung

    Wir stimmen die Versorgung zwischen behandelnden Ärztinnen und Ärzten, Pflegediensten, Hospizgruppen und weiteren Beteiligten ab — damit alle Beteiligten denselben Stand haben und Sie sich nicht selbst um die Organisation kümmern müssen.

  • 04

    Krisenintervention

    Bei einer akuten Verschlechterung reagieren wir schnell und vor Ort. Ziel ist es, ungewollte Krankenhauseinweisungen zu vermeiden und die Versorgung in der vertrauten Umgebung fortzuführen.

  • 05

    Psychosoziale Begleitung

    Eine schwere Erkrankung betrifft nie nur einen Menschen. Wir begleiten Patientinnen und Patienten ebenso wie ihre Angehörigen psychosozial durch diese Zeit.

  • 06

    Begleitung bei Entscheidungen zur letzten Lebensphase

    Wir unterstützen bei der Planung und bei Entscheidungen rund um die letzte Lebensphase — in Ruhe, mit der Zeit, die solche Fragen brauchen.

Wer hat Anspruch auf SAPV?

SAPV ist ein Angebot für Patienten mit einer unheilbaren, fortgeschrittenen Erkrankung mit einer begrenzten Lebenserwartung, bei denen eine besonders aufwändige Versorgung notwendig ist. Der Anspruch ist im § 37b SGB V gesetzlich geregelt.

Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung durch den Haus- oder Facharzt bzw. das Krankenhaus – über das sogenannte Muster 63.

Voraussetzungen im Überblick

  • Nicht heilbare, fortschreitende Erkrankung
  • Besonders aufwändiger Versorgungsbedarf
  • Ärztliche Verordnung über das Muster 63

Kosten & Abrechnung

Die Leistungen der SAPV sind für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kostenfrei. Die Kosten werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen – inklusive Beratung, Visiten, Notfalleinsätze und Koordination.

Bei privat versicherten Patienten erfolgt die Abrechnung nach individueller Vereinbarung. In der Regel übernehmen auch private Krankenversicherungen die Kosten.

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